Mietwagen

Autoverleih und Mietwagen

Autovermietung, Mietwagenunternehmen oder Autoleasingfirmen vermieten PKWs gegen Gebühren. Inhaltlich ist der Begriff Autovermietung und der Begriff Mietwagen nicht gleichzusetzen, da der Mietwagen dem Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 4 PBefG) unterliegt und eine Form des Gelegenheitsverkehrs ist.

Die bundesrechtlich maßgebliche Regelung für Autovermietung lautet: Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger vom 21. Juli 1969 (BGBl I S. 875).

Personenkraftwagen werden Reisende vermietet, die nicht die gesamte Reiseroute mit dem PKW zurücklegen möchten oder mobil vor Ort sein möchten. Zu den wichtigsten Standorten gehören deshalb Bahnhöfe und Flughäfen. Ankommende Fluggäste können ihre Angelegenheiten mit Hilfe eines Mietwagens erledigen und danach zum Flughafen zurückkehren und die Rückreise antreten. Es ist auch möglich, Einwegmieten zu buchen (z. B. Anmietung in Düsseldorf und Rückgabe in Frankfurt).


Autoverleih und Mietwagen


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