1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Vermieters (nachfolgend "Berlin-Bett") ein Aufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag„) zustande.
Vertragspartner sind Berlin-Bett und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er Berlin-Bett gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Berlin-Bett eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung Berlin-Betts.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
Berlin-Bett ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Berlin-Bett zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen Berlin-Betts gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von Berlin-Bett allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
Die Preise können vom Berlin-Bett auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung von Berlin-Bett oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und Berlin-Bett dem zustimmt.
Rechnungen von Berlin-Bett sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Bei Zahlungsverzug ist Berlin-Bett berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Berlin-Bett bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann Berlin-Bett eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
Berlin-Bett ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Berlin-Bett ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Apartment/Zimmer aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung gegenüber Berlin-Bett aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Gastes, Stornierung
Berlin-Bett räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat Berlin-Bett Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Berlin-Bett hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass Berlin-Bett kein Schaden oder der Berlin-Bett entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern Berlin-Bett die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von Berlin-Bett zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von Berlin-Bett ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Berlin-Bett durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Apartment/Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Hat Berlin-Bett dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat Berlin-Bett keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei Berlin-Bett. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5. Rücktritt von Berlin-Bett
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4 Abs. 2 eingeräumt wurde, ist Berlin-Bett ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage Berlin-Bett die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Wird eine gemäß Ziffer 3 Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist Berlin-Bett ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist Berlin-Bett berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere von Berlin-Bett nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Apartments/Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; - Berlin-Bett begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen Berlin-Bett in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich Berlin-Bett zuzurechnen ist; - eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2 Abs. 3 vorliegt; ein Fall der Ziffer 6 Abs. 3 vorliegt; - Berlin-Bett von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen von Berlin-Bett nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Berlin-Bett gefährdet erscheinen; - der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
Berlin-Bett hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments/Zimmer, es sei denn, Berlin-Bett hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat Berlin-Bett das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Berlin-Bett steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Berlin-Bett über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, Berlin-Bett nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung Berlin-Bett, Verjährung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Berlin-Bett auftreten, wird sich Berlin-Bett auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel Berlin-Bett anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Berlin-Bett haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Berlin-Bett haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei sonstigen Schäden ist die Haftung von Berlin-Bett darüber hinaus für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 5.000,00 für Sachschäden und auf max. € 5.000,00 für Vermögensschäden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Berlin-Bett. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden. Für eingebrachte Sachen haftet Berlin-Bett dem Gast nicht.
Soweit dem Gast ein Stellplatz , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht von Berlin-Bett. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf einem von Berlin-Bett zur Verfügung gestellten Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Berlin-Bett nicht.
Berlin-Bett bewahrt Fundsachen auf. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Berlin-Bett ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin. Berlin-Bett ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anhang: Erläuterungen zum Datenschutz
Berlin-Bett möchte Ihr Vertrauen in die Online-Reservierung stärken. Deshalb informieren wir Sie hier umfassend, welche Informationen von Ihnen erhoben werden und wie diese Informationen verwendet werden. Berlin-Bett stellt die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland sicher.
Anonyme Nutzung des Reservierungsservice Sie können im Regelfall unseren Reservierungsservice aufrufen, ohne irgendwelche Angaben über Ihre Person zu machen, d. h. eine anonyme Nutzung ist möglich. So können Sie sich beispielsweise über das Angebot informieren, ohne sich anmelden zu müssen.
Registrierung Wollen Sie als Reservierungs- bzw. Buchungskunde auftreten, so benötigen wir von Ihnen zur Abwicklung der Transaktionen persönliche Daten wie Ihren Namen und Ihre Anschrift. Auf diese Datenerhebung im Rahmen Ihrer Anmeldung werden Sie ausdrücklich hingewiesen. Diese Pflichtdaten, deren Umfang Sie dem Anmeldeformular entnehmen können, werden zur Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses benötigt und verarbeitet. Die Angabe der als freiwillig gekennzeichneten Daten ist für die Registrierung nicht unbedingt nötig. Sollten Sie freiwillige Angaben gemacht haben, so werden diese in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken ausgewertet.
Transaktionsdaten Treten Sie als Reservierungs- bzw. Buchungskunde auf, so leitet Berlin-Bett die für die Beherbergungsvertragsabwicklung nötigen Daten, die Sie uns bei Ihrer Registrierung mitgeteilt haben, jeweils an die Mitarbeiter von Berlin-Bett weiter. Ihre eigenen Reservierungen bzw. Buchungen halten wir im Rahmen einer ausschließlich für Sie zugänglichen Übersicht zu Ihrer Information fest.
Nutzungsprofile Berlin-Bett erstellt keine personalisierten Nutzungsprofile. Wenn Sie sich auf der Reservierungsplattform von Berlin-Bett bewegen, wird diese Bewegung ausschließlich in anonymisierter Form erfasst, d. h. es ist kein Rückschluss auf Sie möglich. Die hieraus gewonnen Daten nutzt Berlin-Bett zur Verbesserung der Benutzerführung und Gestaltung des Internetauftritts.
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